Das neue Landesraumordnungsgesetz tritt mit 1. Juli in Kraft. Dabei gibt es derzeit noch zu viele Unklarheiten: Es fehlen wichtige Durchführungsbestimmungen und vor allem jegliche Erprobung bei Gemeinden, Verwaltung, Projektanten und Freiberuflern. Rechtssicherheit ist zumindest in der Anfangsphase nicht gegeben. Es bleibt abzuwarten wie die örtliche Baukommission mit den Ansuchen umgeht.
Ist bis dahin der Gefahrenzonenplan genehmigt, sind die Siedlungsgrenzen definiert oder wie geht man mit den Kubaturerweiterungen, deren Berechnungen und den Abgaben um? In unserer Gemeinde, wie auch anderorts, haben eine Reihe von Tourismusbetrieben ihre Durchführungspläne noch schnell vor Inkrafttreten des Gesetzes in den Gemeinderat gebracht.
Die Befürchtung steht im Raum, dass das Inkrafttreten dieses Gesetzes in der jetzigen Phase mit Sicherheit Verzögerungen, wenn nicht einen monatelangen Stillstand bei der Vergabe von Baugenehmigungen mit sich bringt, und es stellt sich die Frage, ob wir es uns eine derartige Verunsicherung in diesen Zeiten leisten können?
#gemeinsamweiterkommen